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Dr. jur. Christian Sailer

hat früher gegen umweltschädliche Großprojekte (z.B.: WAA Wackersorf etc.) gekämpft. Heute setzt er sich besonders für die vom Menschen gequälte Tierwelt ein.

Im März 2003 sahen viele Millionen Menschen direkt vor der 20-Uhr-Tagesschau einen außergewöhnlichen Werbespot, der wohl viele Menschen aufhorchen ließ und berührte. Nach der Aufforderung einer Stimme: „Schau mir in die Augen“ trat der Kopf einer Kuh ins Bild, die den Zuschauer direkt anschaute, dann der eines Schweines und eines Schafes. Zusammen mit einem Geräusch, das das Schlachten der Tiere andeutete, wurden die Köpfe mit Blut überflutet und als Fleischgericht auf Tellern sichtbar gemacht. Darauf war der Schriftzug zu lesen: “Fleisch vergessen - vegetarisch essen”. Zugleich wurde die Internet-Adresse: www.LebeGesund.com eingeblendet. Unter dieser Adresse findet man die Verkaufsstellen der Lebe-Gesund-Steinmühlen GmbH, der Firma GUT ZUM LEBEN und den Lebe-Gesund-Versand. Noch nie wurde so lebensnah und eindrücklich für die fleischlose Ernährung geworben. Leider wurde der Spot bereits nach wenigen Ausstrahlungen durch eine richterliche Verfügung gestoppt. Der Marktheidenfelder Anwalt und Vegetarier Dr. Christian Sailer wollte das so nicht hinnehmen und kämpfte weiter - mit Erfolg. Wir sprachen mit Dr. Sailer über die Hintergründe:

Veg: Herr Dr. Sailer, wer hatte den Vegetarier-Spot stoppen lassen?

Dr. jur Christian Sailer: Dieser Spot muss all jenen ein Dorn im Auge gewesen sein, die irgendwie der Fleischindustrie nahestehen. Jedenfalls hat sich nach einiger Zeit ein Verein mit dem Namen „Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe“ gemeldet und verlangt, dass dieser Spot nicht mehr ausgestrahlt wird. Schließlich hat sich ein Gericht gefunden, das tatsächlich die weitere Ausstrahlung des Spots verboten hat.

Veg: Mit welcher Begründung?

Dr. jur Christian Sailer: Ja, die Gründe sind bemerkenswert, um nicht zu sagen: merkwürdig. Unter anderem befand das Gericht, eine solche Werbung sei sittenwidrig. Warum? Weil mit der Aufforderung „Schau mir in die Augen“ die Tiere auf die gleiche geschöpfliche Ebene wie der Betrachter gestellt würden, also wie der Mensch. Des weiteren nahm das Gericht Anstoß daran, dass der Verbraucher oder der Fernsehzuschauer einem Schock ausgesetzt und hierdurch „entwaffnet“ werde, wie das Gericht wörtlich schreibt. Die Bildfolge löse schockartige Gefühle des Ekels, des Abscheus aus, und das würde den Wettbewerb beinträchtigen und die Fleischindustrie würde pauschal diskriminiert. Dies alles sei unzulässig und auch im Rahmen der freien Meinungsäußerung nicht erlaubt, denn es würde gegen die guten Sitten verstoßen. So kurz zusammengefasst die Begründung des Landesgerichts Würzburg.

Veg: Was sagen Sie als Anwalt und als Vegetarier zu dieser Begründung?

Dr. jur Christian Sailer: Bei dem Gerichtsurteil kommt eine jahrhundertelange Tradition zum Ausdruck, in der der Mensch sich über seine Mitgeschöpfe, die Tiere, stellt. Es kommt eine Tierverachtung und eine Kultur zum Ausdruck, in der Fleischgenuss zu einem der höchsten der Gefühle gehört. Diese Kultur ist nicht zuletzt geprägt vom so genannten christlichen Abendland, von der Tierverachtung der Kirchen, die den Leuten immer wieder eingeredet haben, die Tiere hätten keine Seele, sie seien nicht unsterblich, deshalb dürfe man die Tiere nicht so lieben wie die Menschen. Dieser weltanschauliche Hintergrund kommt in der Begründung dieses Urteils deutlich, ich möchte fast sagen, in entlarvender Weise zum Ausdruck. Für Menschen, die Tiere als empfindsame Geschöpfe erlebt haben, als Geschöpfe, die Schmerz, Freude und Leid erleben, ähnlich wie der Mensch, ist dieses Urteil von Zynismus geprägt. Zum Teil sind die Gesichtspunkte, die das Gericht nennt, geradezu peinlich.

Veg: Haben Sie Berufung gegen dieses Urteil eingelegt?

Dr. jur Christian Sailer: Ja. Die Firma Lebe-Gesund-Versand, die ich als Firma vertreten habe, hat dagegen Berufung eingelegt. Der Fall wurde vor dem Oberlandesgericht in Bamberg noch einmal aufgerollt.

Veg: Zu welchem Ergebnis kam das Oberlandesgericht Bamberg?

Dr. jur Christian Sailer: Dieses Gericht hat Folgendes festgestellt: Bei dieser Werbung geht es nicht nur um vegetarische Lebensmittel, sondern auch um Aspekte des Tierschutzes. Und das Gericht stellte fest, dass im Rahmen der freien Meinungsäußerung drastische Hinweise auf die Behandlung der Tiere durch die Menschen zum Zwecke des Fleischgenusses erlaubt sind. Insbesondere sagte das Gericht, dass die freie Meinungsäußerung nicht beeinträchtigt werden dürfe, weil es Zuschauer gäbe oder Kreise der Bevölkerung, die die blutige Vorgeschichte eines Schnitzels nicht hören wollen. Das Gericht sagte, viele Menschen hätten ausgeblendet, wie eine Fleischmahlzeit zustande kommt. Und es sei durchaus legitim, sie darauf hinzuweisen. Wörtlich schreibt das Gericht: „Einschränkungen der freien Meinungsäußerung sind nicht gerechtfertigt, wenn es darum geht, den Menschen vor unangenehmen und mitleiderregenden Realitäten zu schützen.“ Und: „Ein vom Elend der Welt unbeschwertes Gemüt des Bürgers ist kein Belang, der eine Grundrechtseinschränkung rechtfertigt.“ Des weiteren ist in dem Urteil zu lesen, dass diese Werbung deutlich zum Ausdruck bringt, dass vegetarische Nahrung einer Fleischkost vorzuziehen ist, weil dadurch das Töten von Tieren vermieden wird, bei denen es sich um fühlende Lebewesen handle. Dann schreibt das Gericht in der Begründung: „Der Genuss fleischlicher Nahrung ist zwangsläufig mit dem Töten von Tieren verbunden, deshalb ist diese Werbung keineswegs irreführend. Der Vorgang des Schlachtens ist allen bekannt und wird durch die Werbung der Firma Lebe Gesund nur drastisch ins Bewusstsein gehoben.” Dann wörtlich das Oberlandesgericht Bamberg: „Dass ebenfalls höhere Wirbeltiere wie Rinder, Schweine und Schafe Emotionen empfinden, ist ebenfalls keine unrichtige Aussage.“

Veg: Was sagen Sie zu diesem Zitat?

Dr. jur Christian Sailer:
Dieses Zitat aus dem Munde eines Hohen Gerichts ist eine bemerkenswerte Feststellung, die zu einer kulturellen Wende des Lebensstils der Menschen beitragen könnte.

Veg: Haben Ihre Mandaten jetzt vor, den Spot wieder ausstrahlen zu lassen?

Dr. jur Christian Sailer: Selbstverständlich haben sie das vor. Man darf allerdings nicht übersehen, dass dieser Werbespot zur besten Sendezeit des ARD natürlich ganz besonders teuer ist. Wir hoffen, dass viele Menschen, die von diesem Urteil erfahren, vielleicht auch etwas dazu beitragen möchten, dass die Ausstrahlung dieses aufsehenerregenden Spots wieder möglich ist.

Veg: Vielen Dank für das Gespräch.

Oberlandesgericht Bamberg

im Prozess um den Lebe-Gesund-TV-Spot: »Dass höhere Wirbeltiere wie Rinder, Schweine und Schafe Emotionen empfinden, ist ebenfalls keine unrichtige Aussage.«